Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Jede fünfte Beschwerde betraf das Diskriminierungsmerkmal „aufgrund des Geschlechts“

Der Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) meldet, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierung in Deutschland „auf hohem Niveau“ bleibt. Demnach sind im vergangenen Jahr „mehr als 5.600 Beratungsanfragen, die mit einem vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsmerkmal zusammenhingen“, an die ADS gerichtet worden. Dies sei, so betont der Bericht „der zweithöchste Wert in der Geschichte der 2006 gegründeten Stelle“. Von den 2021 gemeldeten 5.617 Fällen bezogen sich 37 Prozent auf „rassistische Diskriminierung“, auf Platz 2 folgen die Merkmale „Behinderung und chronische Krankheiten“. Auf Platz 3 rangieren mit 20 Prozent die Diskriminierungen „aufgrund des Geschlechts“. Wesentlich weniger Vorwürfe betreffen die Diskriminierung „aufgrund des Alters“ (10 Prozent), „aufgrund von Religion und Weltanschauung“ (9 Prozent) und „aufgrund der sexuellen Identität“ (4 Prozent).
Quelle: fpd 813

Vertrauensstudie 2022: „Mädchen sind deutlich skeptischer als Jungen…“

Die Bepanthen­ Kinderförderung des Pharmakonzerns Bayer und die Universität Bielefeld haben mit ca. 1.500 Kindern (6-11 Jahre) und Jugendlichen (12-16 Jahre) eine „Vertrauensstudie 2022“ mit der Fragestellung „Wie sehr vertrauen Kinder und Jugendliche in sich, in andere und in ihre Zukunft? durchgeführt. Die weithin negativen Ergebnisse offenbaren einen beträchtlichen Mangel an Vertrauen in öffentliche Einrichtungen und Medien, wobei Mädchen eine noch größere Skepsis als Jungen an den Tag legten, und ein nur begrenzt entwickeltes Selbstvertrauen bekundeten.

Wesentliche Einzelergebnisse:

  • Nur jeder zweite Jugendliche vertraut der Bundesregierung (53,9 %), die Mehrheit vertraut den Medien nicht (71,6 %).
  • Ein deutlich höheres Vertrauen der Jugendlichen genießen mit 79,9 % die Polizei und mit 76, 1 % die Wissenschaften.
  • Jugendliche, die ihre Info bevorzugt den sozialen Medien entnehmen, zeigen zu 37,6 % eine starke Neigung zu Verschwörungsgedanken. Insgesamt besitzt ein Viertel der Jugendlichen (24,5 %) nur geringes Selbstvertrauen: zwei Drittel (63,6 %) vertrauen auch nicht in andere Menschen. Ein Viertel der Jugendlichen (25,8 %) blickt nicht optimistisch in die Zukunft, ihre Sicht ist von starken Ängsten geprägt.
  • Positive Erwartungen im Blick auf die ureigene persönliche Entwicklung äußert knapp die Hälfte der Jugendlichen (47,3 %).
  • Nur 19 % der Jugendlichen erwarten eine positive Entwicklung für die Gesellschaft; 34,8 % bewerten die Zukunft der Gesellschaft pessimistisch.

„Es gibt deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede in der Ausprägung von Vertrauen“, heißt es in der Studie. Wörtlich: „Mädchen zwischen 12-16 Jahren verfügen über weniger Selbstvertrauen (Mädchen: 49,5 %; Jungen 58,5 %) und weniger Vertrauen in andere (Mädchen 49,5 %; Jungen 58,5 %) als gleichaltrige Jungen. Das Vertrauen in öffentliche Einrichtungen ist ebenfalls bei Mädchen schwächer ausgeprägt als bei Jungen. 60 % der Mädchen im Teenager-Alter sagen, dass sie wenig Vertrauen in öffentliche Institutionen haben, bei den Jungen sind es 42,8 %. Im Vergleich dazu gibt es bei den Kindern im Alter von 6-11 Jahren kaum geschlechtsspezifische Ausprägungen bei der Herausbildung von Vertrauen.“
Quelle: fpd 813

Digitalisierung und Entgeltgleichheit

Die Digitalisierung stellt an sich weder die allgemein akzeptierten gleichstellungspolitischen Ziele für die Erwerbsarbeit infrage, noch löst sie die vorhandenen Probleme. Wenn aber eine aktive Gestaltung der Digitalisierungsprozesse am Arbeitsmarkt betrieben wird, hätte dieser Prozess durchaus das Potenzial, Verwirklichungschancen für alle Geschlechter zu verbessern. Wie auch in anderen Bereichen, kann die Digitalisierung als Gelegenheitsfenster für Gleichstellung genutzt werden. Eines der zentralen Themen im Kontext der Erwerbsarbeit ist die Entgeltgleichheit. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit besagt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gezahlt werden muss. Wird dagegen verstoßen, liegt Diskriminierung beim Entgelt vor. Im Kontext der Digitalisierung entstehen neue Herausforderung auf dem Weg zur Entgeltgleichheit: Die Regelungen im „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (Entgelttransparenzgesetz) greifen z.B. für Betriebe in der Digitalbranche häufig gar nicht, da es sich bei ihnen oftmals um Klein- und Kleinstbetriebe handelt, die nicht vom Entgelttransparenzgesetz erfasst werden. Die zum Einsatz kommenden Prüfverfahren sind nicht standardisiert und digitalisierungsbezogene Kompetenzen werden so nicht gesichert berücksichtigt.
Um die Entgeltstruktur im Unternehmen in Hinsicht auf Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen, stehen bereits erprobte Instrumente zur Verfügung. Ein auch im Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht empfohlenes Instrument ist der Entgeltgleichheitscheck „eg-check.de“. Ob solche Instrumente zur Entgeltgleichheitsprüfung in Betrieben zum Einsatz kommen, entscheidet sich aber oftmals auch an den Rahmenbedingungen. Bereits formulierte einschlägige Leitbilder, eine Finanzierung der Überprüfung durch öffentliche Mittel oder digitalisierte Prüfprogramme sind Faktoren, die dies begünstigen können und somit auch Ansatzpunkte für engagierte betriebliche Akteur*innen, wie z.B. Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsräte, bieten können.

Quelle: Neues aus der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, 22.09.2022

Zum Weiterlesen:

  • Themenblatt 15 (Dritter Gleichstellungsbericht): „Digitalisierung und Entgeltgleichheit“
  • Das Dossier „Auf dem Weg zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – Daten, Ursachen, Maßnahmen“ gibt einen umfassenden und informativen Überblick über den aktuellen Stand der Entgeltgleichheit in Deutschland. Dabei geht es nicht konkret um das Thema Digitalisierung, die Broschüre bietet jedoch eine gute Basis für detailliertere Betrachtungen. Zum Bestellen oder Download auf der Seite des BMFSFJ.
  • Die Homepage des Programms „Entgeltgleichheit fördern“ sammelt vielfältige Informationen zum Thema Entgeltgleichheit. Zudem wird hier alles rund um den German Equal Pay Award veröffentlicht, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde.

Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian haben beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ 2022 unter dem Titel „Vereinbarkeit schafft Innovation“ mit Unternehmensvertreter*innen diskutiert, wie es Betrieben gelingen kann, mit Vereinbarkeitsangeboten Strukturen flexibler und damit die Arbeitsorganisation innovativer zu gestalten.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch die Gewinner*innen des „Innovationspreises Vereinbarkeit“ durch die Bundesfamilienministerin und den DIHK-Präsidenten ausgezeichnet. Bewerben konnten sich Unternehmen, die während der Corona-Pandemie innovative Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (weiter-) entwickelt haben. Ausgewählt wurden die vier Gewinner von einer unabhängigen Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das audit berufundfamilie.

Mehr Informationen zum Unternehmensnetzwerk und zum „Innovationspreis Vereinbarkeit“ finden Sie unter: www.erfolgsfaktor-familie.de

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ

Der größte Mangel an Fachkräften herrscht in den Berufen mit ungleichen Geschlechterverhältnissen

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegt jetzt, dass „besonders in Berufen mit ungleichen Geschlechterverhältnissen viele Fachkräfte fehlen“. Weiter: „Der Fachkräftemangel in Deutschland steigt seit Jahren branchenübergreifend an und lähmt die deutsche Wirtschaft.“

Das Institut dazu wörtlich: „Über alle Berufe hinweg fehlen derzeit fast 540.000 Fachkräfte. Besonders groß sind die Lücken in der Sozialarbeit, der Erziehung, der Pflege, der IT und dem Handwerk. Die 10 Berufe, die aktuell am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen sind, lassen sich als typische Männer- oder Frauenberufe beschreiben. Die akute Personalnot in der Sozialarbeit und -pädagogik sticht mit 20.600 nicht zu besetzenden Stellen am stärksten hervor. Auch in der Kinderbetreuung konnten über 20.000 Stellen nicht besetzt werden, da es rein rechnerisch kein Fachkräftepotenzial dafür gab.“

Quelle: fpd 813

„Ungleichstellung von Frauen und Männern in ihren Berufen, verursacht durch die Arbeitszeit“

Eine Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Berlin) publiziert hat, macht auf die Ungleichstellung von Frauen und Männern bei der Entlohnung in ihren Berufen, verursacht durch unterschiedliche Arbeitszeiten, aufmerksam. Diese Ungleichheit bei den Bruttoeinkommen, so das Institut, habe sich seit den 1990er Jahren um die Hälfte erhöht. Während viele Gutverdienende länger arbeiteten, als sie eigentlich wollten, erreichten viele Wenigverdiener nicht die von ihnen angestrebten Arbeitszeiten, mit entsprechenden Folgewirkungen auf Löhne und Renten. Die 20 % Beschäftigten mit den höchsten Einkommen arbeiteten im Durchschnitt 38 Wochenstunden und damit 3 mehr als gewünscht. Demgegenüber würde von den 20 % der Beschäftigten mit der niedrigsten Entlohnung gern jeder vierte mindestens 4 Stunden länger beschäftigt sein. Dies gelte insbesondere für Frauen.

Quelle: fpd 813