Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Neue Zahlen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen in Deutschland

Eine aktuelle Berechnung, die im Auftrag der DGB-Frauen durchgeführt wurde, zeigt auf, dass über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen (53 Prozent) mit ihrem eigenen Einkommen nicht ihre Existenz über den gesamten Lebensverlauf absichern kann. Noch drastischer ist die Situation, wenn Kinder ins Spiel kommen: 70 Prozent der erwerbstätigen Frauen verdienen nicht genug, um langfristig für sich und ein Kind vorzusorgen. Das bedeutet, so die Auswertung, dass sie in Phasen der Erwerbslosigkeit – sei es durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand – nicht ausreichend abgesichert sind.

Quelle: DGB frauen

Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat einen Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Bundesministerin Lisa Paus: „Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten.“

Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele:

  • Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Intervention bei Gewalt
  • Milderung der Folgen von Gewalt
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/wichtiger-schritt-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-255292

Menschenrechtsinstitut mahnt zu mehr Schutz von Frauen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 01.02.2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, in einer Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Konkret drängte die „DIMR“-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen“. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1028498

Podcastreihe Hinschauen! – Unterstützung von Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind

Die Podcastreihe, der Stabstelle Gleichstellung und Diversität der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, richtet sich an alle Personen, die in ihrem Führungs- oder Betreuungshandeln mit der Frage konfrontiert sind, wie sie von sexualisierter Belästigung und Gewalt betroffene Personen bestmöglich unterstützen können. Es kann vorkommen, dass Führungskräfte wenig Erfahrung und Routine im Umgang mit solchen Situationen haben, deshalb möchte diese Reihe unterstützen und erste Impulse geben. Die Podcastreihe versteht sich dabei als ein reines Sensibilisierungsangebot, das zu einer – in jedem Fall – auf die individuelle Situation angepassten Vorgehensweise entlang der geltenden Richtlinien anregen möchte.
In der Podcastreihe sprechen die Mitarbeiterinnen der Stabstelle mit Anette Diehl und Sabine Wollstädter vom Frauennotruf Mainz e.V.
Hier geht es zu den bisherigen Folgen: https://gleichstellung.uni-mainz.de/podcast-2023/

„Das durchschnittliche Renteneintrittsalter ist auch bei Frauen deutlich angestiegen“

„In den beiden vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter, in dem Altersrenten erstmalig in Anspruch genommen wurden, deutlich gestiegen. Betrug es 2002 noch 62,8 Jahre bei Frauen und 62,6 Jahre bei Männern, so lag es 2023 für beide Geschlechter bei 64,4 Jahren.“ Dies zeigt der Rentenatlas 2024 der Deutschen Rentenversicherung. Grund für den langfristigen Anstieg des Renteneintrittsalters sei u. a. das Auslaufen von zwei vorgezogenen Altersrentenarten. Bspw. habe die „Altersrente für Frauen“ in der Vergangenheit teilweise schon mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden können. Ein weiterer Grund sei die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen. Der Anstieg auf ein durchschnittliches Zugangsalter von 65,8 Jahren bei den Frauen im Jahr 2014 sei auf einen Sondereffekt durch die „neue Mütterrente“ zurückzuführen. Demnach hätten in den Jahren 2014 und 2015 viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.

Quelle: fpd 868, www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Reha-Rentenatlas/reha-rentenatlas-node.html