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Gleichstellungsindex 2018 – kaum Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden

12.06.2019

Der Gleichstellungsindex 2018, den das Statistische Bundesamt am 05.06.2019 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht hat, kommt zum Schluss, dass weiter großer Nachholbedarf bei der Gleichstellung von Frauen in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden besteht. 2018 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen knapp über ein Drittel (34 Prozent). 22 der 24 obersten Bundesbehörden beschäftigen weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen. Eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr konnte nicht erzielt werden.
Dr. Franziska Giffey, Bundesfrauenministerin, hierzu: „Wenn wir von der Wirtschaft mehr Frauen in Führungspositionen fordern, müssen wir auch in der Bundesregierung mit gutem Beispiel voran gehen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen. Es gibt viele qualifizierte und ambitionierte Frauen im öffentlichen Dienst. Dies muss sich endlich auch in den Führungspositionen widerspiegeln. Wenn wir es ernst meinen mit der Gleichstellung, dann müssen die obersten Bundesbehörden künftig deutlich mehr Anstrengungen unternehmen.“
Um die Gleichstellung zu verbessern und die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, arbeiten das BMFSFJ und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit gemeinsam an einer Reform des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG).

  • Konkret soll für die Privatwirtschaft eine Begründungspflicht eingeführt werden, wenn sich ein Unternehmen die Zielvorgabe „Null“ setzt. Außerdem soll es Sanktionen geben, wenn die Pflicht, Zielvorgaben zu melden oder die Zielvorgabe „Null“ nachvollziehbar zu begründen, nicht eingehalten wird.
  • Im öffentlichen Dienst soll das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) festgeschrieben werden.
  • Im Bundesgremienbesetzungsgesetz soll geregelt werden, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachtet werden, um noch mehr Gremien des Bundes in die Quotierung einzubeziehen.

Den Gleichstellungsindex 2018 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ