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Verfassungsreform in Hessen verspricht jetzt „tatsächliche Gleichberechtigung“

05.12.2018

Mit der Landtagswahl in Hessen war eine Volksabstimmung über eine Reform der Landesverfassung verbunden. Dem Artikel 1, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz garantiert, „ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, der religiösen oder politischen Überzeugung“, wurde somit erst jetzt ein zweiter Absatz angefügt, der dem Grundgesetz entspricht. Der zweite Absatz lautet: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Landtag stellte fest, dass damit (auch) der hessische Staat verpflichtet sei, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.
In Rheinland-Pfalz wurde ein entsprechender Zusatz (im Artikel 17) bereits im Jahr 2000 in die Landesverfassung aufgenommen.

Quelle: fpd 722