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Neues Gleichstellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

11.01.2017

Am 30.11.2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) novelliert. Nach Überzeugung der rot-grünen Koalition betritt er damit bundesweit „Neuland“. Die Ausweitung der Geschlechterquote wird mit dem Gesetz ausgeweitet. Hierbei soll in Zukunft in Gremien und Aufsichts- sowie Verwaltungsräten eine verbindliche Frauenquote von 40% gelten. Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hatte die Neuregelung im Juni 2016 auf den Weg gebracht.

Quelle: zwd, Ausgabe 345