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Faktorverfahren: Deutscher Juristinnenbund plädiert für verstärkte Aufklärung und gesetzliche Verankerung

Eintrag vom 14.01.2016

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung zieht der deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine ernüchternde Bilanz. Das Faktorverfahren, das „als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV“ gedacht ist und vor immerhin sechs Jahren eingeführt wurde, wird nur selten in Anspruch genommen, lediglich in 75.577 Fällen.

Vor allem Frauen sind von der ungleichen Verteilung der Steuerlast, der das Faktorverfahren entgegenwirken soll, stark betroffen, da sie überproportional häufig in der Lohnsteuerklasse V vertreten sind (über 90 Prozent). Ihre Lohnsteuerlast ist entsprechend hoch, insbesondere im Vergleich zu den Steuerpflichtigen in Lohnsteuerklasse III, der vor allem Männer angehören. Das Faktorverfahren sieht vor, dass Eheleute oder Lebenspartner/innen „nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet“ werden. Ein vereinfachtes Antragsverfahren, das im letzten Jahr auf den Weg gebracht wurde, wird nach Einschätzung der Juristinnen nur bedingt helfen, das Faktorverfahren zu etablieren.

Der Juristinnenbund führt die geringe Nachfrage vor allem auf eine dürftige Informationspolitik zurück und fordert deshalb eine verstärkte Aufklärung der Steuerzahler/innen, beispielsweise durch einen Hinweis auf dem Lohnsteuer- oder Einkommenssteuerbescheid.

Angesichts der geringen Inanspruchnahme wiederholte Ramona Pisal, Präsidentin des djb, eine zentrale Forderung des Juristinnenbundes: „Der djb fordert schon lange, die Lohnsteuerklassenkombination III/V ganz zu streichen und das Faktorverfahren als einzige oder zumindest als die gesetzliche Lohnsteuerklasse zu verankern.“

Quelle: djb-Pressemitteilung vom 11.01.2016: „Juristinnenbund fordert bessere Aufklärung der Steuerpflichtigen über Vorteile des Faktorverfahrens und dessen Einführung als gesetzlichen Regelfall“