Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

„Die Koppelung öffentlicher Aufträge an Frauenförderung ist grundsätzlich legitim“

Eintrag vom 06.08.2015

In der Diskussion über die Frage, ob die Koppelung öffentlicher Auftragsvergabe an frauenfördernde Maßnahmen rechtlich zulässig sei, hat Frauenministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) auf kritische Stimmen reagiert. Die Ministerin merkte an, sie habe die Bedenken ernst genommen und habe deshalb den kontrovers diskutierten Passus aus dem Referentenentwurf streichen lassen, obwohl eine solche Regelung in Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg bereits gängige Praxis sei.

In einem Interview mit der Rheinzeitung begründete Frauenministerin Alt ihr ursprüngliches Anliegen. So erklärte Alt: „Das Ganze muss man sich mal mit dem gesunden Menschenverstand betrachten. Wenn ich eine öffentliche Vergabe mache und habe am Ende zwei oder drei komplett gleichwertige Angebote, was ist problematisch daran, demjenigen den Zuschlag zu geben, der etwas für die Frauenförderung tut? Hier konkurriert ja kein Autozulieferer aus einer männlich dominierten Branche mit einer PR-Agentur, die von der Struktur der Beschäftigten eher weiblich dominiert ist.“

Auf Nachfrage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Regelung äußerte sich die Ministerin wie folgt: „Ich bin keine Juristin. Aber auch der Entwurf ist selbstverständlich mehrfach von Juristen überprüft worden. Und schließlich sind auch die Regelungen in Brandenburg und Berlin rechtskonform.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (644)