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Bundestag beschließt Frauenquote

Eintrag vom 09.03.2015

Am 6. März hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Es soll den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessern und ist eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.

Bundesfrauenministerin Manuela Schleswig bezeichnete in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten den Beschluss als „einen historischen Schritt für die Gleichberechtigung von Frauen“ in Deutschland: „Die Quote kommt. So selbstverständlich, wie Frauen heute wählen und gewählt werden können, so selbstverständlich werden Frauen zukünftig in Unternehmen und im öffentlichen Dienst in Führungsetagen mitbestimmen“.

Das Gesetz steht auf drei Säulen:  Die erste gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.