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Gesetzentwurf zur Frauenquote in erster Lesung im Bundestag

Eintrag vom 02.02.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2015 in erster Lesung über den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beraten.

Hinter dem Gesetz verbirgt sich ein Dreisäulenmodell: Die erste Säule gilt ab 2016 und soll veranlassen, dass in den rund hundert größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte Frauen besetzen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, müssen die Unternehmen mit Sanktionen rechnen. So soll beispielsweise jeder Platz leer bleiben, der mit einer Frau besetzt werden müsste, aber nicht besetzt worden ist.

Ab 2015 soll die Quote für kleinere Betriebe, die zweite Säule, kommen: Etwa 3.500 Firmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten sollen selbst bestimmen können, wie groß ihr Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und der obersten Managementebene sein soll. Er darf aber nicht hinter den bestehenden Anteil zurückfallen. Diese „Zielvorgaben“ sollen die Unternehmen veröffentlichen. Außerdem sollen, als dritte Säule der Frauenförderung, gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten reformiert werden.

Weitere Informationen zum Quotengesetz erhalten Sie hier.

Quelle: Zwd (324)