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Anhebung der Pensionsgrenze auf 67

Eintrag vom 24.06.2014

Nachdem das Ruhestandsalter für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst bereits 2012 angehoben wurde, soll nun die Anhebung des Pensionsalters von Beamtinnen und Beamten, sowie der  Richterschaft in Rheinland-Pfalz auf 67 Jahre angehoben werden. Der Ministerrat hat am 12. Juni 2014 die Anhebung der Pensionsgrenze in Rheinland-Pfalz gebilligt, das Kabinett gibt nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das vorgeschriebene Anhörungsverfahren. Laut Innenminister Lewentz steigt die Altersgrenze ab dem Jahr 2016 stufenweise an. Geltend gemacht werden, kann die Regelung für alle nach 1963 Geborenen. Dennoch gibt es Ausnahmen: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes, sowie der Polizei und Feuerwehr ändert sich erst einmal nichts. Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig ein Jahr länger arbeiten und mit dem vollendeten 65. Lebensjahr in Ruhestand treten können. Darüber hinaus soll ein Arbeitszeitmodell zur Flexibilisierung des Übergangs in de Ruhestand eingeführt werden. Somit können familienbedingte Ausfallzeiten weitgehend ausgeglichen werden.  

Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz