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LGG-Novellierung in Thüringen – deutlich zurückgebaut

Eintrag vom 06.03.2013

Am 27. Februar 2013 wurde das novellierte Landesgleichstellungsgesetz vom Thüringer Landtag verabschiedet. Mit der Mehrheit der schwarz-roten Großen Koalition ist laut Landtags-Opposition, den Gleichstellungsbeauftragten und dem Landesfrauenrat ein Rückschritt in Sachen Gleichstellungsarbeit auf Landes- und Kommunalebene erfolgt. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf vom September 2012 wurde bei der Plenarsitzung des Thüringer Landtags im Februar 2013 auf Antrag der FDP-Fraktion ergänzt: Es besteht jetzt die Möglichkeit männliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen. Den Verlauf zu der Plenarsitzung und die Beiträge können sie dem Sitzungsprotokoll (Arbeitsfassung) entnehmen. Der Passus des Gesetzes wird wie folgt von der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich, kritisiert: „Wie jedenfalls setzen auch auf den Selbstvertretungsanspruch von Frauen und hätten uns gewünscht, die Meinung derjenigen, die diese wichtige Arbeit leisten, in die Entscheidungsfindung adäquat einzubeziehen.“ Eine Stellungnahme zum Beschluss von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros finden Sie hier.

Quelle: Thüringer Landtag

Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 586)