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Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung
Die Erstellung eines Frauenförderplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.
Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:
- Was ist ein Frauenförderplan?
- Wer stellt den Frauenförderplan auf?
- Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
- Wie lässt sich der Frauenförderplan in die Personalentwicklung einbinden?
Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Frauenförderplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.
Termin: 09. September 2015, 9.30-16.30 Uhr
Anmeldeschluss: 19. August 2015
Referentin: Birgit Löwer, Gleichstellungsbeauftragte Frankenthal
Anmeldung: