Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Seit 20 Jahren bietet es Schutz vor Diskriminierung unter anderem im Arbeitsleben sowie beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Waren und Dienstleistungen.
Doch noch immer bestehen Lücken beim Diskriminierungsschutz und bei der Rechtsdurchsetzung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert deshalb gemeinsam mit mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bündnis „AGG Reform – jetzt!“ eine grundlegende Reform des Gesetzes.
Gefordert werden unter anderem ein umfassenderer Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln, längere Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
20 Jahre AGG sind ein wichtiger Meilenstein – aber kein Grund, stehen zu bleiben. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung braucht es weitere konsequente Reformen.
Quelle: djb „20 Jahre AGG – Grund zum Feiern? Ja. Grund, stehen zu bleiben? Nein.“