Das Bundeskabinett hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz umzusetzen und den Schutz Betroffener in Deutschland zu stärken.
Kernpunkt der geplanten Änderungen ist eine verlängerte Frist: Künftig sollen Betroffene vier statt bisher zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen. Zudem werden die zivilrechtlichen Regelungen angepasst, etwa durch einen erweiterten Schutz vor sexueller Belästigung auch außerhalb des Arbeitsplatzes und eine Ausweitung des Diskriminierungsverbots beim Merkmal Geschlecht.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt werden. Geplant ist unter anderem eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Betroffenen eine schnelle außergerichtliche Einigung ermöglichen soll. Darüber hinaus kann die Behörde künftig stärker in Gerichtsverfahren eingebunden werden.
Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Kirchenklausel sowie Klarstellungen im Gesetz, um die Anwendung zu vereinfachen. Insgesamt soll die Reform den Diskriminierungsschutz effektiver machen und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
Den Gesetzentwurf und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html