Der Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt.
Djb-Präsidentin Susanne Baer kritisiert, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen, um echten Schutz vor Benachteiligung zu gewährleisten. Aus Sicht des Verbands schließt der Entwurf wichtige Schutzlücken nicht, etwa bei diskriminierenden algorithmischen Entscheidungssystemen oder bei mehrfacher und geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Auch die praktische Durchsetzung von Rechten werde unzureichend berücksichtigt. Vorgesehene Maßnahmen wie eine leicht verlängerte Frist oder Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle reichten nicht aus, um bestehende Hürden abzubauen.
Pressemitteilung und weitere Informationen: Geplante Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes greifen zu kurz