Im Oktober 2025 hat das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) ein Rundschreiben zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) an die obersten Landesbehörden, den Landtag, den Rechnungshof sowie den Interministeriellen Ausschuss für Frauenfragen versendet.
Das Schreiben erinnert die Dienststellen an die zentrale Bedeutung der rechtzeitigen und umfassenden Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit Gleichstellungsbezug. Es fasst die wesentlichen Mitwirkungs-, Informations- und Beteiligungsrechte gemäß §§ 20–25 LGG zusammen und verweist ergänzend auf das Handbuch zum Landesgleichstellungsgesetz, das detaillierte Erläuterungen und Praxisbeispiele bietet.
Mit dem Rundschreiben reagiert das Frauenministerium auf wiederkehrende Nachfragen aus der Praxis sowie auf Ergebnisse aus dem 6. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des LGG, die deutlich machten, dass Gleichstellungsbeauftragte häufig nicht oder nicht rechtzeitig in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Ziel ist es, die konsequente Anwendung der gesetzlichen Beteiligungsrechte zu stärken und die gleichstellungsorientierte Verwaltungsarbeit weiter zu verbessern.
Das Rundschreiben finden Sie hier: Rundschreiben Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten