Der Vierte Gleichstellungsbericht wurde im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation.
Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich:
- Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
- Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
- Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
- Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.
Mehr Informationen in der Pressemitteilung des BMFSFJ:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/vierter-gleichstellungsbericht-im-kabinett-beschlossen-257398