Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten darf allein Frauen vorbehalten sein. Die Richter in Erfurt erklärten, es stelle keine Diskriminierung dar, wenn Landesgesetze nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte vorsähen. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Schleswig-Holstein.
Quelle: www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/bundesarbeitsgericht-urteil-frauen-gleichstellungsbeauftragte-100.html

Das Urteil legt Gründe dar, warum die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten allein Frauen vorbehalten sein darf.
Urteil: Urteil des BAG – 8 AZR 214_23