Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Obwohl „zwei von drei Teilzeitbeschäftigten hierzulande gerne mehr arbeiten“ würden, haben im Jahr 2023 „Betreuungsleistungen, entweder für Kinder oder für kranke Angehörige, 4,6 Millionen Menschen – vier Millionen davon Frauen – davon abgehalten, ihre Arbeitszeit auszuweiten“. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse „Fachkräftemangel: Stille Reserve am Arbeitsmarkt heben“ des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa), die unter dem #MacroScopePaharma 9/24 veröffentlicht wurde. Der im Wachstumspaket forcierte Ausbau des Kita-Angebots für Kinder sei daher ein richtiger Schritt, der noch gestärkt werden könnte, wenn auch die Kostenseite der Kinderbetreuung in den Blick genommen würde. Zudem liege der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag der Betreuungskosten seit dem Jahr 2012 unverändert bei 6.000 Euro pro Jahr. Von Jahr zu Jahr würden bei einer ausbleibenden Anpassung des Höchstbetrags, die Arbeitsanreize vor allem bei Frauen gesenkt, wenn diese zwischen Kinderbetreuung und eigener Arbeitsleistung entscheiden müssten, so ein Fazit der Analyse, die auf Daten von Destatis, Eurostat und Mikrozensus basiert.

Alle Ergebnisse: www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/macroscope/macroscope-fachkraeftemangel
Quelle: fpd 865