Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (BAG) heißt es in einer Mitteilung, in der die BAG von der Bundesregierung „die zügige Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht“ fordert: „Es ist Zeit, dass Deutschland den Weg für echte Entgelttransparenz und Gleichstellung ebnet, um Frauen vor struktureller Lohndiskriminierung zu schützen und gleiche Bezahlung zu gewährleisten“. BAG-Sprecherin Konstanze Morgenroth: „Es ist unerträglich, dass Frauen weiterhin die Last der Beweisführung und Klageführung tragen müssen, um für gleiche Bezahlung zu kämpfen“. Hier biete die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Unternehmen verpflichte, eigenständig für Entgeltgleichheit zu sorgen und Lohnunterschiede systematisch zu überprüfen und zu beseitigen, den nötigen rechtlichen Rahmen.
Quelle: fpd 864, www.gleichberechtigt.org/dringender-handlungsbedarf-umsetzung-der-europäischen-entgelttransparenzrichtlinie-deutsches-recht