Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt in einem Kurzgutachten im Rahmen ihrer Schriftenreihe „Standpunkte“ zu folgender Einschätzung: „Wird ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten, ist das verfassungsrechtlich problematisch.“ Es bestehe insbesondere die Gefahr, „dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Art. 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Art. 2 I mit Art. 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“. Genderverbote stünden zudem „im Widerspruch zur Rechtslage in der Privatwirtschaft und den Wertungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“. Dazu erklärte die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung des Bundes, Ferda Ataman: „Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert. Der Staat sollte Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten. Er hat nicht das Recht, sich in das Persönlichkeitsrecht der Bürger*innen einzumischen. Die sogenannten Genderverbote sind verfassungsrechtlich problematisch und dienen einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten.“ Zudem gebe es einen angeblichen „Genderzwang“, gegen den sich Verbote auf Länderebene richten, überhaupt nicht. „Das ist eine Scheindebatte“, meint Ataman.
Quelle: fpd 859, www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Standpunkte/05_genderverbot.pdf?__blob=publicationFile&v=5