Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Umsetzungsbericht

 

Umsetzungsbericht

Die Landesregierung ist nach § 20 des Landesgleichstellungsgesetzes verpflichtet, dem Landtag im Abstand von mindestens vier Jahren über die Durchführung des Gesetzes zu berichten. Die Berichte können als PDF-Datei abgerufen werden.


2. Zwischenbericht 2020

Der zweite Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes liegt nun vor. Er schreibt Gleichstellungsdaten auf Basis der Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz fort und ergänzt den einmal in der Legislaturperiode erscheinenden Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes. Der Bericht enthält für den öffentlichen Dienst detaillierte Angaben beispielsweise zu Alter, Beschäftigungsumfang, Besoldungs- oder Entgeltgruppen. Im Gegensatz zum ausführlichen und analysierenden Landesgleichstellungsbericht beschränkt sich der Zwischenbericht auf Zahlen der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Fortschritt der Gleichstellung aufzeigen.
Neu in diesem Zwischenbericht sind Daten zum Frauenanteil in den Landes- und Kommunalparlamenten sowie bei Direktwahlen. Diese werden künftig ebenfalls jährlich veröffentlicht, zusätzlich zur Paritätsstatistik.

2. Zwischenbericht 2020

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1. Zwischenbericht 2018

Das Frauenministerium erstellt ab sofort jährlich zusammen mit dem Statistischen Landesamt einen Zwischenbericht, der als Ergänzung zum nächsten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2022 herausgegeben wird. Es handelt sich hierbei um eine Bestandsaufnahme auf Datenbasis der Personalstandstatistik. Diese enthält für den öffentlichen Dienst detaillierte Angaben beispielsweise zu Alter, Beschäftigungsumfang, Besoldungs- oder Entgeltgruppen.
Im Gegensatz zum ausführlichen und analysierenden Landesgleichstellungsbericht beschränkt sich der Zwischenbericht auf Zahlen der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Fortschritt der Gleichstellung aufzeigen.

1. Zwischenbericht 2018

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Umsetzungsbericht 2010-2014

Der vorliegende Umsetzungsbericht, der den Zeitraum 2010-2014 erfasst, ist der fünfte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Er knüpft, wie die bisherigen Berichte auch, an den Vorgängerbericht an und dokumentiert die weitere Entwicklung.
Als Schwerpunkte werden die Themenfelder „Frauen in Führungspositionen“ und „Frauen in Gremien“ behandelt. Erstmals wird das Thema „Altersstruktur“ aufgegriffen und zeigt, in welcher Beziehung der Frauenanteil zum Alter der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung steht.

Umsetzungsbericht 2010-2014

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Umsetzungsbericht 2012

Der Umsetzungsbericht von 2012, der vierte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, erfasst die Daten für den Zeitraum von 2008 bis 2010. Er unterscheidet sich von den bisherigen Berichten in zwei wesentlichen Punkten. Die Grunddaten zur Beschäftigung in der Landes- und in den Kommunalverwaltungen sind anders als bisher dem Bericht aus der Personalstandsstatistik entnommen. Der vierte Umsetzungsbericht untersucht zudem das Verhältnis zwischen Beschäftigungszahlen und Beschäftigungsumfang erstmals für alle Dienststellen, um so das tatsächliche Beschäftigungsvolumen der weiblichen Beschäftigten näher bestimmen zu können.

Umsetzungsbericht 2012

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Umsetzungsbericht 2008

Der vorliegende Bericht beinhaltet die Daten vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007. Er erfasst alle Dienststellen der Landesverwaltung, die unter den Geltungsbereich des § 2 Absatz 1 LGG fallen. Die Umsetzung des LGG bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird – wie bereits im letzten Bericht – exemplarisch dargestellt. Dem kommunalen Bereich wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 12. November 1998 zu „Frauen in Führungspositionen“ beinhaltet der vorliegende Bericht auch diese Thematik. Der Bericht knüpft damit, soweit möglich, in seiner Struktur an die vorangegangenen Berichte an.

Umsetzungsbericht 2008

Download Anhang

Broschüre „Auf einen Blick“ (Kurzfassung der Ergebnisse)

Stellungnahme der LAG-LGG zum 3. Bericht über die Umsetzung des LGG des Landes Rheinland-Pfalz

Zusammenfassung der wesentlichen Berichtsergebnisse

Inhalte:

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Personalentwicklung

  • Im Berichtszeitraum 2003 bis 2007 sind die Beschäftigtenzahlen gestiegen. 2003 waren in den rheinland-pfälzischen Verwaltungen 81.716 Personen beschäftigt, 2007 85.922. Der Frauenanteil ist von 49,2% im Jahre 2003 und 50,6% in 2005 auf nunmehr 51,3% gewachsen. Ausgehend von den Beschäftigtenzahlen insgesamt liegt somit keine Unterrepräsentanz von Frauen im Sinne des LGG vor. Gab es bereits 2003 im mittleren und gehobenen Dienst keine Unterrepräsentanz mehr (2003: 54,8% und 52%), so ist dort der Frauenanteil 2007 nochmals angestiegen, im mittleren Dienst auf 56,2% und im gehobenen Dienst auf 53,5%. Der einfache und der höhere Dienst weisen keine Parität auf. Auch dort hat sich der Frauenanteil im Berichtszeitraum aber erhöht: im einfachen Dienst von 34,7% auf 40,9% und im höheren Dienst von 38,3% auf 42,6%.
  • Der Anteil der Frauen bei den Bewerbungen für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst liegt bei 53%. Wie bereits im letzten Bericht auch, ist die Einstellungsquote von 63% sehr hoch. Nach wie vor bewerben sich Frauen in den Bereichen, in denen schon ein hoher Frauenanteil zu verzeichnen ist. Insgesamt werden über 50% der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst von jungen Frauen besetzt. Der gehobene Dienst hat mit über 62,9% die höchste Ausbildungsquote bei Frauen, gefolgt vom höheren Dienst mit etwas über 55,3%.
  • Frauen in Führungsfunktionen sind auch im Berichtszeitraum 2003 bis 2007 noch nicht die Regel. Bei den Referentinnen, stellvertretenden Referatsleiterinnen, Sachgebietsleitungen, stellvertretenden Abteilungsleiterinnen und den sonstigen Leitungsfunktionen liegt ihr Anteil insgesamt über 20%. Bei den Referentinnen, die für diesen Bericht erstmals abgefragt wurden, liegt der Anteil der Frauen bei rund 32%. Den niedrigsten Anteil findet man bei den Dienststellenleitungen mit 12%.
  • Bei allen Beförderungen, Höhergruppierungen und Laufbahnaufstiegen liegen die vollzeitbeschäftigten Beamten mit über 50% weit vor den vollzeitbeschäftigten Beamtinnen mit einer Quote von nur 15%. Am schlechtesten schneiden die teilzeitbeschäftigten Frauen bei den Beförderungen ab. Ihr Anteil lag unter 10%. Bei den Laufbahnaufstiegen lag der Frauenanteil bei unter 10%. Beim Regelaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst liegt die Quote bei 16,1%.
  • Nach wie vor nehmen überproportional mehr Frauen als Männer Elternzeit in Anspruch oder lassen sich aus familiären Gründen beurlauben. In diesem Bereich gab es keine signifikanten Veränderungen zum zweiten LGG-Bericht.
  • Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sind auch in dem vorliegenden Berichtszeitraum eine Frauendomäne geblieben. Mit 78% ist ihr Anteil immer noch überdurchschnittlich hoch. Teilzeit in Führungsfunktionen ist kein Thema, diese Möglichkeit wird kaum ausgeübt und wenn, dann von Frauen.
  • Insgesamt betrachtet nahmen mehr Männer als Frauen an Fortbildungen teil. Vollzeitbeschäftigte Männer mit einer Quote von 130%, vollzeitbeschäftigte Frauen mit einer Quote von 70%. Bei den Teilzeitbeschäftigten nahmen erwartungsgemäß mehr Frauen als Männer an Fortbildungen teil. Führungskräftefortbildungen wurden nur von 1,41% der vollzeitbeschäftigten Frauen besucht, die Quote der vollzeitbeschäftigten Männer lag bei 2,74%.
  • Wenn es darum geht, in Gremien entsandt zu werden, werden Frauen auch im Berichtszeitraum 2003 bis 2007 nach wie vor seltener berücksichtigt als Männer, ihr Anteil liegt aber mittlerweile immerhin bei 42%. In den Arbeitsgruppen ist sogar ein Anstieg von 37,8% auf 52,2% zu verzeichnen. Am deutlichsten war der Anstieg in den kollegialen Organen: 2003 waren dort nur 6,8% Frauen vertreten, 2007 schon 21,1%.

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Die Gleichstellungsbeauftragten

Die Mehrheit der Gleichstellungsbeauftragten kommt aus dem gehobenen, gefolgt vom mittleren Dienst. Es ist eine große Kontinuität innerhalb der Gruppe zu erkennen. Viele Gleichstellungsbeauftragte nehmen ihre Funktion seit vielen Jahren wahr. Ein großer Teil der Gleichstellungsbeauftragten hat sich seit zehn Jahren in der LAG-LGG vernetzt. Dieses Netzwerk, das es in dieser Form bundesweit nur in Rheinland-Pfalz gibt, hat sich als hilfreich und notwendig erwiesen und zu einer weiteren Professionalisierung der Arbeit geführt. Dem dient auch die Fortbildungsreihe „Gender Working-Gleichstellung im Beruf“ sowie die Homepage der Gleichstellungsbeauftragten.

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Feststellung des Beschäftigungsvolumens

Zum ersten Mal enthält der LGG-Bericht eine Analyse des Beschäftigungsvolumens. Zwar hat die Zahl der beschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, betrachtet man aber das Beschäftigungsvolumen, so relativiert sich dieses Bild in vielen Bereichen. Bei den Obersten Landesbehörden (im Ministerium der Justiz nur Bereich Strafvollzug, im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur nur Bereich Schulen) waren 16.678 Männer und 29.619 Frauen beschäftigt. Durch Berechnung der entsprechenden Vollzeitäquivalente bei den Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Frauenanteil auf 21.890,92 errechnete Vollzeitstellen. Bei den kommunalen Gebietskörperschaften fällt das Ergebnis noch deutlicher aus: Im Jahr 2006 sind nach der statistischen Erfassung 33.715 Frauen und 26.823 Männer in den Kommunen beschäftigt. Rechnet man die Teilzeitbeschäftigung auf das Vollzeitäquivalent um, so ergeben sich bei den Frauen 24.197 Vollzeitstellen und bei den Männern 25.532 Vollzeitstellen.

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Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Im Rahmen der Betrachtung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurden im Aufsichtsbereich des MASGFF die AOK Rheinland-Pfalz und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (frühere Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz) beispielhaft untersucht. Zum 30. Juni 2007 liegt der Frauenanteil der AOK Rheinland-Pfalz im Bereich der Angestellten bei knapp 75%, im Beamtenbereich bei knapp 27%. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ergibt sich bei Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten zusammen ein Anteil an Mitarbeiterinnen von über 60%. Ein Anstieg bei der Übernahme von Führungsfunktionen durch Frauen ist sowohl bei der AOK Rheinland-Pfalz als auch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zu erkennen. Allerdings ist die derzeitige Situation insgesamt noch nicht zufriedenstellend.
Als weitere juristische Person des öffentlichen Rechts wurde der Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz exemplarisch analysiert. Bei den bankspezifischen Beschäftigten liegt der Frauenanteil 2007 bei 58,52%. Von 3.284 Teilzeitbeschäftigten insgesamt sind 3.176 Personen weiblich. Dies entspricht einer Quote von 96,71% und bedeutet keine wesentliche Veränderung gegenüber dem letzten Bericht. Der Anteil der Frauen in Führungsfunktionen bei den Sparkassen liegt bei knapp 20%.

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Kommunale Gebietskörperschaften

Trotz sinkender Beschäftigungszahlen in den kommunalen Gebietskörperschaften ist der Frauenanteil weiter gestiegen. Er betrug 2006 55,69%. 2006 waren 33.715 Frauen und 26.823 Männer in den Kommunen beschäftigt. Im Bereich der Führungsfunktionen sind Frauen auch weiterhin zu gering vertreten. Ihr Anteil ist allerdings im Berichtszeitraum von 22,01% (2003) auf 36,46% (2007) gestiegen. Erfreulich sind die Entwicklungen im Ausbildungsbereich: Für den gehobenen Dienst werden 160 Frauen und 130 Männer ausgebildet.

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Umsetzungsbericht 2004

Der zweite Bericht von 2004 bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 30. Juni 2001 bis 30. Juni 2003. Er enthält empirische Ergebnisse darüber, wie wirksam das LGG mit seinen Instrumentarien war, wie diese Instrumente angewandt wurden, und wie sie von den Akteurinnen und Akteuren selbst gesehen wurden. Aufschluss gibt der Bericht auch darüber, wie das Gesetz insgesamt die personelle Landschaft in seinem Geltungsbereich verändert hat.

Download Bericht 2004

Download Zusammenfassung

Download Ergänzungsbericht 2004 Kommunen

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Umsetzungsbericht 2000

Download Bericht 2000

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