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„Bei Vorständen ab vier Mitgliedern muss mindestens eine Frau dabei sein“

20.02.2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte am 17. Januar in der „WirtschaftsWoche“, weil die Politik „zu gutgläubig“ gewesen sei und von den Unternehmen lediglich verlangt habe, „eine Zielgröße zu definieren, eine Quote, die sie anpeilen“, hätten es nur so wenige Frauen in die Vorstände von Unternehmen geschafft. Das Ergebnis dieser Gutgläubigkeit sei, dass sieben von zehn Unternehmen die „Zielgröße null“ definiert hätten. Sie fügt hinzu: „Ich finde, wir müssen strengere Vorgaben machen, damit Bewegung n die Sache kommt.“ Auf die Frage, was sie vorschlage, sagte Lambrecht: „Ich könnte mir als Lösung vorstellen, dass bei wirklich großen Unternehmen mit vier und mehr Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein muss.“ Zur Behandlung von Firmen mit weniger als vier Vorständen sagte sie: „Je kleiner das Gremium desto intensiver würde der Staat mit einer Quote ins operative Geschäft eingreifen. Das ist nicht unser Anliegen. Mir ist vor allem das Signal wichtig: Schaut her, bei den Aufsichtsräten hat es funktioniert – jetzt klappt es auch bei den Vorständen.“

Quelle: fpd 751