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Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst – „anfällig für Frauendiskriminierung“

01.08.2019

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, erklärte mit Bezug auf den „Gleichstellungsindex“ des Statistischen Bundesamts (Destatis): „Die Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist anfällig für geschlechterbedingte Diskriminierung. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen.“ Wildfeuer forderte: „Es gilt, indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und Beurteilungsstrukturen zu etablieren, die sich zugunsten einer diskriminierungsfreien Behördenkultur auswirken“. Dazu gehörten die Förderung eines familienfreundlichen, frauenfördernden Arbeitsumfeldes und eine von Arbeitszeit und Arbeitsort unabhängige Leistungsbewertung.

Quelle: fpd 738