Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

„In der Gesellschaft sind Geld und Macht nicht annähernd gleich verteilt“

17.07.2019

„Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd zwischen den Geschlechtern verteilt sind.“ Dies erklärte die Präsidentin des deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof. Maria Wersig, mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1992 (zur Nachtarbeit). Das Gericht habe damals festgestellt, dass „überkommene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden dürfen. Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigtengebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“ Dazu Wersig: „Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Quelle: fpd 737