Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
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Genehmigungspflicht von Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten

04.01.2018

Aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 20. November 2017:

Bei Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte erforderlich sind, genügt eine vorherige Anzeige.

Das Schreiben finden Sie hier.