Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

Die Frauenförderung im neuen NRW-Beamtenrecht soll laut eines Gutachtens verfassungswidrig sein

08.02.2017
Die Frauenförderung in NRW auf der Grundlage des neuen Landesdienstrechts hat heftigen politischen Widerstand der Opposition (Überlegung einer Verfassungsklage) ausgelöst. Eine Klagewelle, durch männliche Bedienstete, die sich benachteiligt sahen, da sie durch die Gesetzesnovelle auf den Beförderungslisten nach hinten gerutscht seien, wurde verzeichnet. Nach dem seit 01.07.2016 geltenden Recht sind Frauen „bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt zu befördern“.

Die neue Regelung war nach Klagen betroffener Männer von mehreren Verwaltungsgerichten in Eilverfahren als „verfassungswidrig“ eingestuft worden. So wurde unter Hinweis auf übergeordnetes Bundesrecht befunden, dass für einschränkende landesrechtliche Regelungen kein Raum sei. Die Landesregierung besteht dagegen auf der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.
Hintergrund des Rechtsstreits ist das „Dienstrechtsmodernisierungsgesetz“ (§ 19 LGB NRW (Landesbeamtengesetz)) vom 01.07.2016. Nach Ansicht der Kläger sowie mehreren NRW-Verwaltungsgerichten verstößt die Vorschrift gegen die grundsätzlich abgesicherte „Bestenauslese“ im öffentlichen Dienst. So garantiert Art. 33 GG („Staatsbürgerliche Rechte“) in Absatz 2: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Im Vorfeld wurde das Gesetz durch ein Rechtsgutachten vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier abgesichert. Es stützt sich ebenfalls auf das Grundgesetz, allerdings auf Art. 3 GG: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das Gutachten von Papier bezieht sich auf den „Gleichstellungsbericht der Landesregierung“, der zum Stichtag 31.12.2012 ausweise, dass NRW mit einem zwar insgesamt hohen Frauenanteil von 58,7% viele weibliche Beschäftigte im Landesdienst habe, diese dennoch im höheren Dienst in der Minderzahl seien.

Quelle: fpd (680)