Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

Neuregelung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen

16.08.2016

„Ein zahnloser Tiger“ sei das aktuelle Landesgleichstellungsgesetz, erklärte kürzlich die Emanzipationsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Der Entwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz, der kürzlich an den Landtag weitergeleitet wurde, sieht entsprechend „eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand“ vor. Steffens führte dazu aus: „Um die Gleichstellung in der Praxis erfolgreich umzusetzen, brauchen wir vor allem starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. Eine solide rechtliche Basis ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Dienststellen wirkungsvoll agieren können“. Zukünftig sollen Maßnahmen, die unter Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beschlossen und durchgeführt wurden, als „gesetzwidrig“ eingestuft werden. Zudem soll der Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht einräumt werden, damit sie bei etwaigen Verletzungen ihrer Rechte den Klageweg beschreiten kann. Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte das Recht hat, externe Sachverständige zu konsultieren, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Auch einen Anspruch auf mindestens eine Fortbildung mit gleichstellungspolitischem Schwerpunkt schreibt der Entwurf fest.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)