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Die Debatte über den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit geht in die nächste Runde

11.08.2016

Bereits seit Dezember letzten Jahres liegt Manuela Schwesigs Entwurf für ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“ dem Kanzleramt vor und hat in der Zwischenzeit für rege Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Denn Schwesigs Entwurf sieht nicht nur vor, dass Betriebe ab 500 Beschäftigten die eigenen Gehaltsstrukturen im Hinblick auf Entgeltgleichheit prüfen und anschließend öffentlich darüber berichten, sondern auch, dass Beschäftigten zudem „ein individuelles einklagbares Auskunftsrecht über den Verdienst von mindestens fünf anonymisierten KollegInnen mit vergleichbarer Stellenbeschreibung“ eingeräumt wird (zwd Ausgabe 340, S. 8). Die Beweispflicht soll beim Arbeitgeber liegen. Dieser müsste dann nachweisen , dass etwaige Entgeltungleichheiten ausschließlich fachlich begründet sind. Vor allem Schwesigs Auslegung des individuellen Auskunftsanspruches, der im Koalitionsvertrag nicht weiter definiert wurde, bleibt ein zentraler Streitpunkt. Wann das Entgeltgleichheitsgesetz verabschiedet wird, ist derzeit ebenso wenig abzusehen wie die finale Auslegung des Auskunftsanspruches.

Quelle: Zweiwochendienst (Ausgabe 340 vom 12.07.2016)