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Männer als Gleichstellungsbeauftragte?

Eintrag vom 27.04.2016

Die Frage, ob lediglich Frauen als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden sollten, sorgt immer wieder für Diskussionen. Das novellierte rheinland-pfälzische Landesgleichstellungsgesetz beantwortet diese Frage eindeutig und legt fest, dass sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch ihre Stellvertreterin eine Frau sein muss. Zudem ist die Gleichstellungsbeauftragte laut Gesetz primär für die Belange von weiblichen Beschäftigten zuständig. Ein Artikel in der Rhein-Zeitung (RZ), in dem sich rheinland-pfälzische Amtsgerichtsdirektoren kritisch mit dem Gesetz auseinandersetzen, hat die Debatte kürzlich neu entfacht. Zitiert wird unter anderem der Amtsgerichtsdirektor von St. Goar, der „auf Anfrage“ erklärt habe, „das männliche Geschlecht an seinem Gericht (werde) durch die vom Gesetz beabsichtigte Frauenförderung unzulässig diskriminiert,“ da am Amtsgericht St. Goar 21 von 31 Beschäftigten weiblich seien und somit keine Unterrepräsentanz von Frauen vorliege. Der Jurist sieht deshalb gar „eindeutige Verstöße gegen die Grundrechtscharta und das Grundgesetz“. Die „RZ“ nimmt Aussagen wie diese zum Anlass, um zu fragen, ob das Landesgleichstellungsgesetz überhaupt „noch zeitgemäß“ sei. „Denn es gibt nicht nur immer mehr Richterinnen. In der Finanzverwaltung – im Landesamt wie in den Finanzämtern – liegt der Frauenanteil bei 53 Prozent. In den Grundschulen – so schätzt das Ministerium – teils über 90 Prozent, in Gymnasien bei 70 bis 80 Prozent,“ so die „RZ“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (661)