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Neuausrichtung des Mutterschutzgesetzes: Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes

Eintrag vom 12.04.2016

Seit Anfang März liegt ein Referentenentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes in Deutschland vor. Am 29. März 2016 hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) eine Stellungnahme abgegeben und gelangt zu einem differenzierten Urteil. Zwar enthalte der Referentenentwurf einige wichtige Punkte – wie etwa die Integration der Mutterschutzverordnung in das Mutterschutzgesetz, die Konkretisierung und Aktualisierung des Anwendungsbereiches sowie der Gefährdungskataloge, der Ausbau des Kündigungsschutzes bei einer Fehl- oder Frühgeburt – jedoch greife er an zentralen Stellen zu kurz. Der djb kritisiert vor allem, dass der Referentenentwurf ein überholtes Bild von Schwangerschaft und Mutterschutz zeichne, gleichzeitig aber die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vernachlässige (z.B. hohe psychische Belastungen, hochflexibilisierte Arbeitszeitsysteme). Deshalb plädiert der Juristinnenbund ausdrücklich dafür, den Mutterschutz als wichtiges Aufgabenfeld in die Bereiche Arbeitsschutzpolitik und betrieblicher Arbeitsschutz einzubinden. Zudem müsse sich das geltende Mutterschutzrecht zukünftig stärker am EU-Leitbild orientieren, das die Umsetzung eines präventiven, teilhabefördernden und diskriminierungsfreien Mutterschutzes als Zielvorgabe formuliert.

Die Stellungnahme des djb vom 29. März 2016 im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 04.04.2016