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„Was tun bei sexueller Belästigung?“ – Leitfaden für Beschäftigte und Arbeitgeber

Eintrag vom 29.03.2016

Wie reagiere ich als Arbeitgeber bei gemeldeten Fällen sexueller Belästigung? Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber mein Problem nicht ernst genug nimmt?

Solche Fragen greift der Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ auf, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes pünktlich zum Weltfrauentag am 8. März veröffentlichte. Der Leitfaden soll Beschäftigten, Arbeitgebern und Betriebsräten als erste Orientierungshilfe dienen, indem er sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite praxisnah über Rechte und Pflichten aufklärt und mögliche Handlungsoptionen aufzeigt. Dass durchaus Aufklärungsbedarf besteht, hat eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle kürzlich gezeigt. Nur ein Fünftel der Befragten sei sich darüber bewusst, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle. Dort kann auch der Leitfaden heruntergeladen werden.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (659)