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Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Eintrag vom 15.09.2011

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Alleinerziehende Geschiedene in Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen, wenn nach der Unterrichtszeit eine Betreuungsmöglichkeit bestehe, urteilte der BGH. Unterhaltsanspruch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes bedarf des Beweises, dass konkrete Umstände gegen eine Vollzeittätigkeit sprechen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2011
Aktenzeichen: Az.: XII ZR 94/09

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs