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Landtag verabschiedet neues Landesgleichstellungsgesetz

Eintrag vom 22.12.2015

Der Landtag hat am Abend der neuen Fassung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zugestimmt. Das Gesetz löst damit das seit 1995 bestehende Landesgleichstellungsgesetz ab.

„Dieses Gesetz wird die Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz noch weiter voranbringen. Ich gehe davon aus, dass das LGG dazu beitragen wird, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in Gremien zu erhöhen“, erklärte Frauenministerin Irene Alt. „Außerdem wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer weiter verbessert.“ Der öffentliche Dienst des Landes müsse ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein, damit er im Wettbewerb um die begabtesten Köpfe bestehen könne – gerade mit Blick auf den demografischen Wandel. Das neue Landesgleichstellungsgesetz sei ein Teil-stück dieser modernen, rheinland-pfälzischen Verwaltung, so Alt weiter.

Das neue LGG stärkt auch die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, indem es ihnen bessere Instrumente an die Hand gibt. So eröffnet das Gesetz beispielsweise die Klagemöglichkeit für die Gleichstellungsbeauftragten.

Frauenministerin Irene Alt: „Ich bin sehr froh, dass wir das neue LGG jetzt verabschiedet haben und es bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.“

Das Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften, das unter Artikel 1 das neue Landesgleichstellungsgesetz enthält, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17, vom 29.12.2015, verkündet. Den Gesetzestext können Sie außerdem hier als PDF-Dokument downloaden.