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Sexuelle Belästigung: Große Wissenslücken bei Beschäftigten und Betriebsräten

Eintrag vom 06.05.2015

Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben mehr als die Hälfte aller Beschäftigten am Arbeitsplatz schon Situationen erlebt oder beobachtet, die rechtlich als sexuelle Belästigung gelten. Zwar ist der großen Mehrheit der Befragten (92 Prozent) bekannt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten ist. Dass ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sie vor derartigen Übergriffen zu schützen, wussten 81 Prozent jedoch nicht. Mehr als 70 Prozent können keinen Ansprechpartner in ihrem Betrieb nennen. Knapp der Hälfte (46 Prozent) sind Maßnahmen, die das eigene Unternehmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte, unbekannt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (636)