Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Eintrag vom 13.11.2014

Die Jugend- und  Familienminister/innen-Konferenz sowie die Konferenz der Gleichstellungs-und Frauenminister/innen (GMFK) ist der Auffassung, dass die besondere Belastung von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden müsse, jedoch die derzeitige steuerliche Berücksichtigung nicht ausreichend sei.

Alleinerziehende müssen fast so viele Steuern zahlen wie Ledige. Das heißt: Sie werden in Deutschland von der Politik gegenüber Familien mit zwei Erwachsenen benachteiligt, da Familien hierzulande vor allem vom Splittingtarif profitieren.

Die GFMK fordert die Bundesregierung daher auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angemessen zu erhöhen, regelmäßig die Aktualität der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und die Einführung einer Staffelung nach Kinderzahl, so dass eine adäquate Erhöhung des Entlastungsbeitrags für jedes weitere Kind erfolgen kann.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)