Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
zur Übersicht

Gleichstellungsbeauftragte verklagt Bundesfrauenministerium

Eintrag vom 03.07.2014

Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesfrauenministeriums Kristin Rose-Möhring hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin ihre eigene Arbeitsstelle verklagt. In den Jahren 2011 und 2012 unter Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sei die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in der Praxis rechtswidrig gewesen. So wurde die Gleichstellungsbeauftragte bei der Stellenbesetzung des Pressesprechers und des Beauftragten für Fragen zum Thema Kindesmissbrauch nur kurzfristig vor der jeweiligen Stellenbesetzung kontaktiert. Im Falle der Ernennung eines Staatssekretärs wurde die Meinung der Gleichstellungsbeauftragten überhaupt nicht mit einbezogen. Die Einsprüche von Rose-Möhring hierauf sind vom Bundesfrauenministerium abgewiesen worden und außergerichtliche Einigungsverfahren waren gescheitert. Nun hat die Gleichstellungsbeauftragte vor dem Verwaltungsgericht Berlin in allen drei Fällen geklagt und im Mai 2014 Recht bekommen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Mehr Informationen zu dem Fall finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst / Berlin.de

(Az.: VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12)