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Berlin: Männer vom Amt für Frauenvertretung ausgeschlossen

Eintrag vom 01.07.2014

Männer haben im Bundesland Berlin weder das aktive noch das passive Wahlrecht für die Wahl zur Frauenvertreterin. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2014. Der Grund: nach LGG seien nur Frauen wahlberechtigt und wählbar. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz, da der Staat „faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen“ kann. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Weitere Informationen zum Fall finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst / Berlin.de (Az.: VG 5 K 420.12)