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Urteil in NRW: Zwingende Besetzung der Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau
Eintrag vom 28.08.2013
Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 2 K 2669/11) hat entschieden, dass die Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen mit einer Frau zu besetzen ist.
Die Kreisverwaltung hatte dem Kläger, der sich um die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten beworben hatte, mitgeteilt, seine Bewerbung könne nicht berücksichtigt werden, da die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zwingend mit einer Frau zu besetzen sei. Daraufhin machte der Kläger gegen den Ennepe-Ruhr-Kreis einen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützten Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch geltend.
Das VG Arnsberg hat die Klage abgewiesen.
Quelle: Juris