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Reform des Unterhaltrechts – keine wirklichen Verbesserungen

Eintrag vom 13.03.2013

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hält die seit 01. März 2013 in Kraft getretene Reform des Unterhaltsrechts für die Ansprüche der Frauen nicht für ausreichend verbessert. Obwohl nicht genügend Betreuungsplätze vorhanden sind, müsse eine Mutter mit einem über drei Jahre altem Kind arbeiten. Trotz Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten von Kleinkindern, fehle ausreichende Betreuung für Kinder im Schulalter. Vor allem mangele es an Ganztagsschulen. So sind viele Frauen trotz der Unterhaltsrechtsreform einer Mehrfachbelastung ausgesetzt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 586)