Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz
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Elternzeit

Eintrag vom 18.07.2012

Nicht ganz beanspruchte Elternzeit für das erste Kind kann nicht aufgespart und im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind genommen werden, auch dann nicht wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden (Sozialgericht Speyer, S 1 AL 31/11).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)