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Alle Eltern, auch Ausländer, sind gleich beim Erziehungsgeldanspruch

Eintrag vom 18.07.2012

Wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 14/07) das Gesetz über das Landeserziehungsgeld des Freistaats Bayern, das Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten vom Bezug ausschließt, für grundgesetzwidrig erklärt. Das Land muss die entsprechenden Bestimmungen bis zum 31.08.2012 korrigieren. Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie, so das BVerfG, sei „nicht auf Deutsche beschränkt“. Auch sei ein hinreichender Sachgrund, beim Erziehungsgeld nach Nationalitäten zu differenzieren, nicht erkennbar. Mitnahmeeffekte würden durch die Bestimmung vermieden, dass Antragsteller/innen bereits ein Jahr in Bayern wohnen müssten.

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Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 564)