Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Erläuterung

Zu § 25:

§ 31 Abs.3 Satz 1 Fachhochschulgesetz unterstreicht die Berücksichtigung der Frauenförderung und familiärer Sonderbelastungen bei der Personalauswahl.

Zu den Sätzen 2 und 3 und dem Absatz 4 wird auf die vorstehenden Ausführungen zu § 24 Nummer 1 verwiesen.

Quelle:

Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (Hrsg.): Informationen zum neuen Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz. Gesetzestext mit Erläuterungen. Mainz, 1999.

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