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Ältere Mütter haben gemäß dem Trierer Urteil kein Anrecht auf höhere Renten

Eintrag vom 05.03.2012

Dass Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, nur ein Jahr Erziehungszeit pro Kind auf die Rente angerechnet wird, während ansonsten 3 Jahre angerechnet werden, ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier nicht verfassungswidrig. Die stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente könne der Gesetzgeber frei gestalten. Die Klägerin hat bereits Berufung beim Landessozialgericht und nötigenfalls die Anrufung von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof angekündigt. Nach ihrer Ansicht diskriminiert das geltende Rentenrecht ältere Mütter und verstößt gegen den verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz. Bei Gleichstellung mit Müttern mit nach 1992 geborenen Kindern würde sich die monatliche Rente der betroffenen Frauen um 27,46 € pro Erziehungsjahr und Kind erhöhen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)