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EU-Kommission hält auch das Ehegattensplitting für ein Beschäftigungshindernis

Eintrag vom 05.03.2012

Kritisch sieht die EU-Kommission an der deutschen Familien- und Sozialpolitik, laut „Financial Times Deutschland“ (ftd), nicht nur das Betreuungsgeld-Projekt, sondern auch das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Im Bericht der deutschen Vertretung bei der EU an die Bundesregierung, so heißt es, werde auch auf die Missbilligung der EU-Kommission für die steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren durch das Instrument des Splittings verwiesen. Die Bundesregierung sei aufgefordert worden, „schriftlich zu erklären, wie sich das Betreuungsgeld und das Ehegattensplitting auf Frauen auswirken, sich einen Job zu suchen oder in den Beruf zurückzukehren“.

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Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 560)