Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Beispiel: Das Münchner PE-Konzept – Stichwort Teilzeitarbeit

 

Das insgesamt knapp 30 Din A4-Seiten umfassende Münchner PE-Konzept aus dem Jahr 2004 enthält zum Thema Teilzeit insgesamt etwa 15 Zeilen.
Die Kern-Aussagen:

  • München belegt mit 25 Prozent bundesweit einen Spitzenplatz beim Anteil der Teilzeitbeschäftigten.
  • Teilzeit dient der besseren Vereinbarkeit, weshalb es „im Grundsatz der Stadt auch weiterhin ein wichtiges Anliegen ist, die Teilzeit aus familiären Gründen besonders zu fördern.“
  • Teilzeit bedeutet einen hohen Aufwand für die Stadt, etwa durch den benötigten zusätzlichen Büroraum.

Wer die Münchner Gleichstellungs- und Personalpolitik aufmerksam verfolgt, muss sich fragen, ob damit die Uhren in Sachen Teilzeit nicht allmählich wieder rückwärts gehen. Denn beispielsweise ist im PE-Konzept keine Rede von einer „Teilzeit-Offensive“ wie sie noch im Jahr 1996 ausgerufen wurde – ebenso wie keine Aussage dazu zu finden ist, die jede Stelle als teilbar klassifiziert – oder ein Hinweis darauf, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten weiter erhöht werden sollte – ob aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder aus Gründen der Chancengleichheit.
Andererseits geben Insider aus der Münchner Personalpolitik zu bedenken, dass der erreichte Standard bezüglich des Anspruchs auf Teilzeit und den Karrierechancen für Teilzeitbeschäftigte doch anerkannt hoch ist.

Schlag nach in den Leitsätzen 2000
Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten auffällig und kritikwürdig ist, dass das Münchner PE-Konzept insgesamt wenig konkreten Bezug nimmt zu den Leitsätzen 2000. Dieses Manko trifft auch zu auf die Aussagen zur Teilzeitarbeit.
Daher die Feststellung: Das städtische Grundsatzpapier zur Chancengleichheit von Frauen geht in Sachen Teilzeitarbeit konzeptionell weit über das PE-Konzept hinaus.
Die Überschrift in den Leitsätzen 2000: „Teilzeitbeschäftigte bekommen volle Anerkennung.“ Dazu sind mehrere Ziele formuliert:

  • Jede Stelle ist grundsätzlich teilbar.
  • Alle Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen haben einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf der Stelle ihrer bisherigen Vollzeit-Eingruppierung – soweit dienstlich vertretbar.
  • Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Teilzeitbeschäftigten gleichwertige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten wie den Vollzeitbeschäftigten zu bieten.
  • Die Rückkehr zur Vollbeschäftigung bzw. die Aufstockung des Stundenmaßes wird gewährleistet.
  • Über Arbeitszeitmodelle sowie über die Rechte, Möglichkeiten und Auswirkungen einer Tätigkeit mit verringertem Stundenmaß erhalten alle interessierten Personen ein ausführliche schriftliche Information sowie eine kompetente mündliche Beratung.
  • Vorgesetzte gehen mit Teilzeitwünschen offen und konstruktiv um, wirken beruflichen Nachteilen entgegen, begleiten Teilzeitkräfte in der Anfangsphase intensiv und sorgen für ein faires Miteinander von Teilzeit- und Vollzeitkräften.

Zur Umsetzung wurde insbesondere innerhalb des Personalreferats eine eigene Anlaufstelle für Beschäftigte, Vorgesetzte und dezentrale Organisationsverantwortliche geschaffen. Außerdem besteht eine Verpflichtung, dass bei jedweder Organisationsuntersuchung die Auswirkungen von Teilzeitarbeit gesondert darzustellen sind. Zudem wurde ein Aktionsplan zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung beschlossen. Eines der Ergebnisse ist eine umfangreiche Broschüre, die in einer hohen Auflage erschienen ist und alle Beteiligten, also Vorgesetzte und Beschäftigte, ausführlich informiert.

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