Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Was heißt denn hier Mutterschutz?“

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Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?“

Eintrag vom 26.03.2015

Das derzeitige Mutterschutzgesetz gilt als veraltet und soll noch in dieser Legislaturperiode novelliert werden, da die Schutzabsichten werden in der Praxis häufig als Anlass genommen, Frauen aus der Erwerbstätigkeit heraus zu drängen.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin und Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), der Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitnehmerkammer Bremen und die Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) haben zu diesem Zweck eine Broschüre zum Thema „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ erarbeitet, in der sie für ein zeitgemäßes, an den technischen, medizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasstes, um zusätzliche Präventionspflichten und den Schutz vor struktureller Benachteiligung gestärktes und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitertes Mutterschutzrecht, plädieren.

Die Broschüre „Was heißt denn hier Mutterschutz?!“ können Sie als PDF-Dokument herunterladen oder bestellen.

Quelle: ZWD  (327)

 

Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an

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Teilzeitbeschäftigung bei Frauen steigt weiter an 

Eintrag vom 19.03.2015

Das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die die Entwicklung der Erwerbs- und Arbeitszeitmuster seit der Wiedervereinigung untersuchte, zeigt, dass 2014 elf Millionen Frauen eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben. Im Vergleich zu 1991 hat sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen damit verdoppelt. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten stieg seit 1991 um fünf Prozentpunkte an. Damit war 2014 fast die Hälfte aller Beschäftigten weiblich.

Frauen übten am häufigsten (26 Prozent) wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen eine reduzierte Beschäftigung aus. „Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmuster von Frauen und Männern unterscheiden sich nach wie vor erheblich“, betonte die Arbeitsmarktexpertin des IAB. Bei Frauen entscheide insbesondere die familiäre Situation, ob und in welchem Umfang sie beschäftigt seien. Familiengründung beeinflusse das Erwerbsverhalten von Männern dagegen kaum.

Quelle: ZWD (327)

25. GFMK vom 2. bis 3. Juli in Berlin

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25. GFMK vom 2. bis 3. Juli in Berlin

Eintrag vom 19.03.2015

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Leitlinie ist, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen abzubauen.

Sie findet dieses Jahr vom 2. bis 3. Juli in Berlin statt.

Weitere Informationen unter http://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/

Einladung zur LAG-Sitzung am 5. Mai 2015

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Einladung zur LAG-Sitzung am 5. Mai 2015

Eintrag vom 18.03.2015

Die Frühjahrssitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LGG) findet am Dienstag, den 5. Mai 2015, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Das Schwerpunktthema der Sitzung ist die Erörterung und Beschlussfassung einer Stellungnahme, die die LAG-LGG zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften  der Landesregierung (LGG-Novellierung) abgeben wird. Der Entwurf der Stellungnahme dazu wird von den Sprecherinnen der LAG erarbeitet und ca. eine Woche vor der Sitzung per Mail an die Teilnehmenden der Sitzung verschickt.

Die Einladung mit allen weiteren Tagesordnungspunkten, Anmeldeformular, Lageplan und weiteren Unterlagen (LGG-Gesetzesentwurf) steht für Sie wie gewohnt im internen Bereich als PDF zum Download bereit. Natürlich können Sie sich auch online für die LAG-Sitzung anmelden. Die Anmeldefrist läuft bis zum 30. April 2015.

 

Seminar: Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

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Seminar: Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

Eintrag vom 13.06.2015

Inhalte

Die Erstellung eines Frauenförderplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:
– Was ist ein Frauenförderplan?
– Wer stellt den Frauenförderplan auf?
– Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
– Wie lässt sich der Frauenförderplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Frauenförderplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Es findet am 09. September 2015 von 9.30 bis 16.30 Uhr an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Birgit Löwer.

Noch gibt es freie Plätze. Gerne können Sie sich bis zum 19. August 2015 hier online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2015.