Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Selbstlimierendes Verhalten verhindert Aufstieg

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Selbstlimitierendes Verhalten verhindert Aufstieg

Eintrag vom 25.06.2014

Ein Mangel an Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Selbstdarstellung verhindert trotz hoher beruflicher Qualifikationen einen Aufstieg. Doch das ist bei Frauen oftmals der Fall, zeigt eine neue Studie der Technischen Universität München. So sei ein selbstlimitierendes Verhalten bei Frauen öfters zu beobachten als bei Männern. Das führt dazu, dass sich Frauen auf Stellenangebote, welche nach einer „führungsfähigen“ und „durchsetzungsstarken“ Person suchen, kaum bewerben würden, während Männer sich auch vor typisch weiblichen Qualifikationen, wie „gewissenhaft“ und „kontak- und teamfähig“ nicht abschrecken lassen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (618)

Umsetzung der Mütterrente dauert bis Ende 2014

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Ausbezahlung der Mütterrente dauert bis Ende 2014

Eintrag vom 25.06.2014

Die Mütterrente wird dieses Jahr ausbezahlt, allerdings bekommen nicht alle Mütter ihre Rente gleichzeitig. So teilte Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, mit, dass die ersten Auszahlungen im Juli 2014 für die neu in Rente gegangenen Mütter gelte, welche ihre Kinder vor 1992 geboren haben. Für die Mütter, welche bereits in Rente sind, dauert die Auszahlung noch an. Grund dafür ist die hohe Anzahl der pensionierten Mütter (9,5 Millionen).  Bis Ende des Jahres 2014 sollen aber alle betroffenen Mütter und Väter ihre Rente erhalten.

 

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (618)

Befragung von GBs in Rheinland-Pfalz

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Befragung von mehr als 2000 Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz

Eintrag vom 25.06.2014

Im 5. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) des Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen soll auch wieder die Situation der Gleichstellungsbeauftragten, die nach dem LGG bestellt sind, dargestellt werden. Deshalb werden in den nächsten Tagen mehr als 2.000 Gleichstellungsbeauftragte schriftlich aufgefordert, sich an der freiwilligen Befragung zu beteiligen. Die Befragung wird vom Statistischen Landesamt im Auftrag des Frauenministeriums durchgeführt. Sie erfolgt online über die Internetseite des Statistischen Landesamtes bis zum 31. Juli 2014. Alle notwendigen Zugangsdaten erhalten die Gleichstellungsbeauftragten per Post. Das Frauenministerium hofft, dass möglichst viele Gleichstellungsbeauftragte an der Befragung teilnehmen, da die gewonnenen Informationen der Ableitung von Maßnahmen dienen, die zum Ziel haben sollen, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort weiter zu unterstützen.

Quelle: Aufruf des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz

 

Neue Studie aus NRW

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Studie: „Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisation in NRW“

Eintrag vom 25.06.2014

In Nordrhein-Westfalen zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie, dass Frauen in Gremien der öffentlichen Organisation immer noch unterrepräsentiert sind. Dazu befragte die Universität Leipzig im Auftrag des Düsseldorfer Emanzipationszentrums rund 1500 Gremien in Nordrhein-Westfalen. Somit legt das Bundesland eine einzigartige Bestandsaufnahme vor, aus der nun neue Schlüsse und Handlungsoptionen gezogen werden können. So sind Frauen in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Landesunternehmen mit nur 23,7 Prozent vertreten. In Aufsichtsgremien der kommunalen Unternehmen beträgt der Frauenanteil im öffentlich-rechtlichen Bereich 23,9 Prozent. Alle Ergebnisse und Daten können Sie sich auch hier online ansehen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst  (616)

Pension mit 67

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Anhebung der Pensionsgrenze auf 67

Eintrag vom 24.06.2014

Nachdem das Ruhestandsalter für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst bereits 2012 angehoben wurde, soll nun die Anhebung des Pensionsalters von Beamtinnen und Beamten, sowie der  Richterschaft in Rheinland-Pfalz auf 67 Jahre angehoben werden. Der Ministerrat hat am 12. Juni 2014 die Anhebung der Pensionsgrenze in Rheinland-Pfalz gebilligt, das Kabinett gibt nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das vorgeschriebene Anhörungsverfahren. Laut Innenminister Lewentz steigt die Altersgrenze ab dem Jahr 2016 stufenweise an. Geltend gemacht werden, kann die Regelung für alle nach 1963 Geborenen. Dennoch gibt es Ausnahmen: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes, sowie der Polizei und Feuerwehr ändert sich erst einmal nichts. Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig ein Jahr länger arbeiten und mit dem vollendeten 65. Lebensjahr in Ruhestand treten können. Darüber hinaus soll ein Arbeitszeitmodell zur Flexibilisierung des Übergangs in de Ruhestand eingeführt werden. Somit können familienbedingte Ausfallzeiten weitgehend ausgeglichen werden.  

Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz