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ENTGELTGLEICHHEIT

Autorin dieses Beitrags: Simone Walka,
ehem. Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Worms,
Unternehmensberaterin für Non-Profti-Organisationen und Behörden,
Neustadt/Weinstraße.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Die Tatsache, dass Frauen für die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit weniger Geld bekommen als Männer ist mittlerweile gemeinhin bekannt. Die Forderung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist seit jeher ein Ziel, für das sich die Frauenbewegung stark macht. Auch im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung ist dieses Ziel formuliert. Viel erreicht wurde auf diesem Sektor allerdings noch nicht. Deutschland ist in Bezug auf den so genannten "Gender Pay Gap", also die Lücke zwischen Frauen- und Männergehältern mit durchschnittlich 23% im Jahr 2008 EU-weit auf dem viertletzten Platz. Ursachen hierfür sind:

  • die hohe Teilzeitquote deutscher Frauen
  • die Unterrepräsentanz von Frauen in gut dotierten Führungspositionen
  • die Arbeit von Frauen vorwiegend in kleineren Unternehmen und generell schlechter bezahlten Branchen
  • das Fortwirken tradierter Geschlechtsrollenklischees bei der Beurteilung der Leistung und der Tätigkeit von Frauen (zwd 245, 2007, S. 16)
  • eine geschlechtsspezifische Komponente: Frauen geben sich in Gehaltsverhandlungen schneller zufrieden.

Während es in der freien Wirtschaft durchaus üblich ist, Frauen für die gleiche Tätigkeit schlechter zu bezahlen, gibt es diese direkte Form der Lohndiskriminierung im öffentlichen Dienst nicht. Eine Erzieherin bekommt dieselbe Vergütung wie ein Erzieher, eine Ingenieurin ist gleich eingruppiert wie ein Ingenieur. Dennoch haben verschiedene Gutachten der Gewerkschaft ÖTV, später ver.di, belegt, dass die bis dato immer noch gültige Entgeltordnung des BAT frauendiskriminierende Elemente birgt. So sind die frauendominierten Tätigkeiten in der Altenpflege oder im Bibliothekswesen niedriger eingruppiert als Tätigkeiten im technischen Bereich. Verwendet man statt der Eingruppierungsmerkmale des BAT eine diskriminierungsfreie Methode der Arbeitsbewertung (ABAKABA [Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach Katz und Baitsch]), kommt man zu dem Ergebnis, dass die Stelle einer Diplom-Bibliothekarin (FH) im Vergleich zu einer Ingenieursstelle (FH) leicht besser bewertet wird. Nach dem BAT ist die Bibliothekarin in BAT IVb oder IVa eingruppiert, der Ingenieur in IVa mit Bewährungsaufstieg zu III. Noch evidenter wird das Ergebnis beim Vergleich zwischen Altenpflegerin (Vergütungsgruppe Kr. V-VII gem. BAT Anlage 1b) und technischem Sachbearbeiter (VIb – Vb). Die Bewertung mit ABAKABA ergibt eine doppelt so hohe Wertigkeit der Stelle der Altenpflegerin wie die des technischen Sachbearbeiters. Eine Pflegefachfrau aus der Schweiz hat durch eine Verbandsklage auf Anwendung der ABAKABA-Methode zur Bewertung der Stellen im Pflegebereich geklagt und Recht bekommen. Die Bruttolöhne im Pflegebereich erhöhten sich daraufhin um 700 bis 1000 Schweizer Franken. Das Politmagazin Monitor berichtete darüber.

Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezieht sich übrigens nicht nur auf die Grundvergütung, sondern auch auf Zuwendungen, Gratifikationen, Betriebsrenten, Sachleistungen (z.B. Nutzung eines Dienstwagens) und Leistungsprämien bzw. -zulagen. Gerade im Hinblick auf die Einführung von Leistungsentgelten gem. § 18 TVöD ist durch frauendiskriminierende Verteilungsregelungen und -kriterien mit weiteren Einkommensunterschieden zu rechnen. Eine ausführliche Darstellung zum Thema "Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Leistungsvergütung im TVöD" finden Sie hier.
Der Rechtsanspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit ergibt sich aus Artikel 3 Grundgesetz und aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem verschiedene EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt wurden. Das AGG bestimmt auch, dass die Mitarbeiterin, die eine Entgeltdiskriminierung vermutet, diese nicht beweisen muss, sondern lediglich Indizien vorbringen muss, die die Vermutung der Entgeltdiskriminierung nahe legen. Der Arbeitgeber muss diese Indizien dann wiederum entkräften. Gelingt ihm das nicht, hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nach dem AGG.
Hierbei ist zu beachten, dass die Rechtssprechung sowohl bei der Frage, welche Berufe miteinander verglichen werden, als auch, ob eine Tätigkeit tatsächlich frauendominiert ist, umfangreiche Prüfkriterien anlegt. Die Mitarbeiterin, die auf gleiches Entgelt klagt, muss schließlich die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten und die Frauendominanz belegen.

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Literaturtipps

Diplomarbeit Simone Walka
"Scharfe Leistung? - Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Leistungsvergütung im TVöD"
(Diplomarbeit vorgelegt bei der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e.V., Januar 2007)

Entgeltdiskriminierung – Information und Beratung von Betroffenen
Beitrag von Dr. Karin Tondorf im "Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“, herausgegeben von Petra Brackert und Gabriele Hoffmeister-Schönfelder
Verlag Dashöfer. ISBN 3-931832-44-9
Das Jahresabo (2 Ergänzungslieferungen) kostet ca. 210 €.
Der Beitrag erläutert die Vorgehensweise zur Feststellung und zum Nachweis von Entgeltdiskriminierung eingehend und ist für die Beratung sehr hilfreich.
Das Rechtshandbuch ist insgesamt sehr für die Arbeit zu empfehlen, da es sich um eine Loseblattsammlung handelt, die halbjährlich aktualisiert wird. Es greift Themen rund um die Arbeitswelt (Beamtenrecht, Teilzeit, Mobbing, Elternzeit, Rente, Kündigungsschutz etc.) aber auch die verschiedenen Landesgleichstellungsgesetze auf und gibt u.a. Tipps für Beratungsgespräche.

Chancengleichheit durch Personalpolitik
Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen und Verwaltungen. Rechtliche Regelungen - Problemanalysen - Lösungen.
Herausgegeben von Gertraude Krell.
Gabler Verlag. ISBN 3-409-42229-3
49,90 €
Der Sammelband gibt neben einigen Beiträgen zur Entgeltgleichheit, Leistungsentgelt und Leistungsbewertung einen kompletten Überblick über alle Handlungsfelder der Personalpolitik und wie sie geschlechtergerecht ausgestaltet werden können. Sehr zu empfehlen bei der Entwicklung frauenfördernder Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung eines Frauenförderplans.

Wenn zwei das Gleiche tun...
Diskriminierungsfreie Personalbeurteilung.
von Andrea Fried, Ralf Wetzel und Christoph Baitsch, vdf Hoschschul-Verlag an der ETH Zürich, ISBN 3-7281-2525-3
22,90 €
Die Handreichung, die vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann in Bern heraus gegeben wurde, gibt einen kompakten Überblick über verschiedene Instrumente der Leistungs- und Personalbeurteilung und die geschlechtsspezifischen Stolperfallen.

Wer führt in (die) Zukunft?
Männer und Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft in Deutschland. Die 4. Studie.
Von Sonja Bischoff. Bertelsmann Verlag. ISBN 3-7639-3266-6.
39,00 €
Die Hamburger BWL-Professorin Sonja Bischoff befragte zum 4. Mal 1000 Männer und Frauen aus dem mittleren Management zu ihrer Arbeitssituation, ihrem Karriereverlauf, ihrem familiären Umfeld und zu ihren Einstellungen. Dabei erforscht sie auch die Gründe für Entgeltungleichheit zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften.

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Weiterführende Links und Arbeitshilfen

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=100390.html
Fair P(l)ay - Entgeltgleichheit für Frauen und Männer
Der Leitfaden stellt die wichtigsten Daten und Fakten sowie die rechtlichen Grundlagen zum Thema Entgeltgleichheit zusammen. Er gibt Gewerkschaften und Arbeitgebern Hinweise zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit und zeigt Instrumente hierfür auf. Es wird auch kurz auf das Thema geschlechtergerechte Leistungsvergütung eingegangen.

http://entgeltgleichheit.verdi.de/
Die Seite bietet eine Darstellung des Problems und stellt alle Materialien, die von ver.di erarbeitet wurden, zum Download zur Verfügung.

http://www.frauenlohnspiegel.de/main/
Bietet einen Gehaltscheck, einen Brutto-Netto-Rechner sowie verschiedene Materialien.

http://www.boeckler-boxen.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-BFF2668C/boxen/hs.xsl/2180.htm
Auf der Seite das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sind verschiedene Statistiken zum Thema Entgeltungleichheit zusammengestellt.

http://www.chancengleich.dgb.de/materialien/index_html
Auch der DGB befasst sich mit Strategien zur Erreichung der Entgeltgleichheit. Auf der Seite stehen Materialien zum Download bereit bzw. können bestellt werden. Die AdressatInnen sind hier allerdings eher Tarifkommissionen bzw. Personalräte.

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Urteile

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=640&langId=de
Auf dieser Seite sind sämtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Gleichstellung im Arbeitsleben veröffentlicht. Auf der dortigen Seite bitte das PDF-Dokument rechts anklicken.

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Das gesamte Weiterbildungsprogramm "Gender Working - Gleichstellung im Beruf" für 2012
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