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FRAUENFÖRDERPLÄNE

Die Begriffe 'Frauenförderung' und 'Frauenpläne' geben immer wieder Anlass zu Fehlinterpretationen. Diese begreifen die Frau als 'Mängelwesen', bei dem Entwicklungshilfe geleistet werden muss. Ein solches Verständnis von Frauenförderung verhindert die Beseitigung der eigentlichen Ursachen und Defizite, die im strukturellen Bereich liegen. Es geht bei richtig verstandener Frauenförderung nicht darum, Frauen Mängel zuzuschreiben. Es geht darum, unausgewogene Verhältnisse und institutionelle Gewohnheiten, die Diskriminierung produzieren, zu kompensieren.
Dieser "Sonderweg Frauenförderung" ist solange nötig, bis alle die gleichen Chancen haben.

Personalwirtschaftliches Instrument
Deshalb wurde Mitte der 90er Jahre in fast allen Bundesländern die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Frauenförderplänen für den Bereich des öffentlichen Dienstes in den entsprechenden Landesgleichstellungsgesetzen festgeschrieben. Auch in Rheinland-Pfalz ist diese Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 im Landesgleichstellungsgesetz verankert.
Im Unterschied zu den Frauenförderprogrammen der 80er Jahre, die in der Regel als Einzelfallförderung konzipiert waren, ist das Instrument Frauenförderplan ein personalwirtschaftliches Instrument mit einer Festlegung von Zielvorstellungen und einer systematischen Zusammenfassung von Maßnahmen, die auf eine strukturelle Verbesserung der Situation von Frauen im Berufsleben zielen.

  • Mit dem Frauenförderplan im rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetz wurde ein Instrument zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst geschaffen, das die Erwerbsbeteiligung von Frauen transparent macht, Prognosen zur Personalentwicklung fordert und Maßnahmen zur Frauenförderung in einem Berichtszeitraum festlegt.
  • Zielsetzung des Frauenförderplans ist die Erhöhung des Anteils von Frauen im öffentlichen Dienst sowie die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.
  • Im Rahmen der Förderpläne sind Maßnahmen durchzuführen, die sich auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehen, die die Weiterqualifizierung von Frauen betreffen, die zur Verbesserung der Berufszugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten beitragen und die die Arbeitsbedingungen von Frauen verbessern sollen.
  • Mit der Erstellung von Frauenförderplänen wird eine Wirkungskontrolle im Überprüfungszeitraum von jeweils zwei Jahren sowie eine Berichtspflicht festgeschrieben.

Das rheinland-pfälzische Frauenministerium hat eine Broschüre mit Tipps zur Erstellung von Frauenförderplänen veröffentlicht, die Sie sich herunterladen können.

Broschüre "Frauenförderplan" (428 KB, PDF-Dokument)

Lesen Sie außerdem:

Drum mach' nur einen Plan: Der Frauenförderplan im Detail

Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden: Frauenfördermaßnahmen konkret

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